Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für die Nutzung der App Fleetbook der inno2grid GmbH


Für die Benutzung der Fleetbook App der inno2grid GmbH, EUREF-Campus 12-13, 10829 Berlin, (Steuernr. 29/359/40365, Umsatzsteuer-ID-Nr. DE 301402696) – im Folgenden kurz „i2g“ - gelten folgende allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (AGB):

1. "Fleetbook App“

1.1. i2g stellt der/dem Nutzenden (im Folgenden „Nutzender“, „Kunde“ oder „Arbeitnehmender“; gemeint sind damit immer alle Geschlechter) unter dem Produktnamen „Fleetbook“ bzw. „Fleetbook App“ (im Folgenden „Fleetbook“) die Zugangstechnologie zur mobilen betrieblichen und privaten Nutzung von i2g Flotten- und Ladedienstleistungen nach Maßgabe dieser allge-meinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen zur Verfügung. Fleetbook ermöglicht die Ladung von Elektro- und Plugin-Hybridfahrzeuge (nachfolgend „Efzg“) an nichtöffentlichen und öffent-lichen Ladestationen, sowie an der Wallbox zu Hause.

1.2. Für die dienstliche Nutzung gelten vorrangig etwa abgeschlossene Verträge und Vereinbarun-gen zwischen Arbeitgeber und Nutzenden. Die Nutzung der App im Rahmen dieser Verträge ist unentgeltlich.

1.3. Für die optionale private Nutzung von Flotten- und Ladedienstleistungen via Fleetbook gehen gesondert vereinbarte Nutzungs- und Vertragsbedingungen vor (zum Beispiel für das Laden ei-nes privaten Efzgs. am Arbeitsplatz). Für die private Nutzung können auf Grund der vereinbar-ten Vertragsbedingungen Kosten für den Nutzenden entstehen.

1.4. Die aktuelle Version dieser allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (nachfolgend „AGB“) kann innerhalb der App und über folgende URL für die deutsche Fassung unter https://www.inno2grid.com/de/fleetapp-agb.html bzw. für die englische Version unter https://www.inno2grid.com/en/fleetapp-agb.html eingesehen, abgespeichert und ausgedruckt werden. Bei Abweichungen zwischen der deutschen und der englischen Version, geht die deutsche vor. i2g kann diese AGB jederzeit ändern. Der Nutzende wird darüber rechtzeitig informiert.

2. Nutzung Fleetbook

2.1. Der Nutzende kann Fleetbook mit einem internetfähigen Smartphone nutzen.
2.2. Der Nutzende erhält initial eine Mail mit einem Einladungslink zum Setzen eines persönlichen Passworts an die entsprechende, durch den Arbeitgeber bereitgestellte, Unternehmens-E-Mail-Adresse.
2.3. Durch die Nutzung der Fleetbook können von i2g und bzw. oder dem Nutzenden

a) Funktionen und Anzeigen für das Suchen, Identifizieren und Ansteuern von Ladestationen

b) Funktionen und Anzeigen für die Durchführung und das Monitoring von Ladevorgängen von Efzg. an Ladestationen

c) Funktionen und Anzeigen für die Verwaltung von standort- und ladestationsspezifischen Daten

d) Funktionen und Anzeigen für die Verwaltung von abrechnungsrelevanten Daten

genutzt werden.
Über Fleetbook werden Daten von i2g ermittelt und verarbeitet, um die vereinbarten Flottendienstleistungen , insbesondere Abrechnungsleistungen auch durch die, dafür von dem Ar-beitgeber beauftragte Organisationen und sonstige Dienstleister (z.B. Zahlungsdienstleister) erbringen zu können.
2.4. Alle via Fleetbook über das Internet übertragenen Daten sind mittels SSL-Protokoll (Secure Sockets Layer Protocol) verschlüsselt. SSL ist der Industriestandard für den Transfer vertraulicher Daten über das Internet.

3. Nutzung von Ladestationen und zugehörigen Stellplätzen

Es gelten ansonsten die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Betreiber und Eigentümer. Eine Haftung im Schadensfall ist nicht Gegenstand dieses Vertrages.

4. Kontaktmöglichkeit

Dem Nutzenden steht bei Fragen folgender Support-Kontakt zur Verfügung: info@inno2fleet.com

5. Haftung

5.1. i2g haftet nicht für die Funktionsfähigkeit oder Verfügbarkeit der App, für Schäden infolge einer Unterbrechung oder infolge von Unregelmäßigkeiten in der Nutzbarkeit der App. Für die Nutz-barkeit der Ladeinfrastruktur ist der Ladesäulenbetreiber zuständig. i2g haftet für die durch i2g, ihre Mitarbeitenden oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schä-den, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, Übernahme von Beschaffenheitsgarantien so-wie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für sonstige Schäden haftet i2g nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Nutzung der Fleetbook überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzende re-gelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflichten) und sofern die Schäden aufgrund der vertraglichen Verwendung der Leistungen typisch und vorhersehbar sind. Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Eine über diese Regelungen hinausgehende Haftung von i2g ist ausgeschlossen.
5.2. Die statischen und dynamischen Informationen, die in Fleetbook angezeigt werden (vgl. Ziffer 2.3), insbesondere zur Verfügbarkeit von Ladestationen, erfolgen ohne Gewähr hinsichtlich de-ren Aktualität oder Richtigkeit. Die Informationen sind ferner abhängig vom Empfangs- und Sendebereich der vom jeweiligen Netzbetreiber betriebenen Funkstationen und können durch atmosphärische Bedingungen, topografische Gegebenheiten, die Position des Fahrzeugs sowie Hindernisse (z. B. Brücken und Gebäude) beeinträchtigt werden.
5.3. Der Nutzende haftet für alle durch ihn entstandenen Schäden gegenüber Dritten. i2g haftet nicht für Schäden gegenüber Dritten, die durch den Kunden verursacht werden. An dieser Stelle wird ergänzend auf etwaig vorhandene Haftungsregeln aus Verträgen und Absprachen zwi-schen Nutzendem und Arbeitgeber verwiesen.

6. Datenschutzerklärung: Datenerhebung, -speicherung, -nutzung und -sicherheit

6.1. I2g beauftragt einen Dritten mit der Abwicklung von Zahlungen im Zusammenhang mit den Verträgen mit dem Arbeitgeber. Für die Erfüllung dieser Aufgaben hat der Dritte Zugang zu per-sönlichen Daten. Eine darüber hinaus gehende Verwendung ist dem Dritten nicht gestattet.
6.2. I2g beauftragt einen Dritten mit der Abwicklung von Zahlungen im Zusammenhang mit dem Laden des privaten Efzgs. am Arbeitsplatz. Für die Erfüllung dieser Aufgaben hat der Dritte Zu-gang zu persönlichen Daten. Eine darüber hinaus gehende Verwendung ist dem Dritten nicht gestattet.
6.3. i2g hat bestehende Geschäftsverhältnisse mit Dritten zur Abwicklung von Ladevorgängen im öffentlichen Raum. Für die Erfüllung dieser Aufgaben hat der Dritte Zugang zu persönlichen Daten. Eine darüber hinaus gehende Verwendung ist dem Dritten nicht gestattet.
6.4. i2g hat bestehende Geschäftsverhältnisse mit Dritten zum Betrieb von Ladestationen, um die Nutzung von Fleetbook zu ermöglichen. Für die Erfüllung dieser Aufgaben hat der Dritte Zugang zu persönlichen Daten. Eine darüber hinaus gehende Verwendung ist dem Dritten nicht gestat-tet.
6.5. i2g wird die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung, hin-sichtlich personenbezogener Daten wahren. Auf die Datenschutzhinweise und auf die darin ge-regelte Datenverarbeitung wird ausdrücklich hingewiesen.
6.6. Die aktuell gültige Fassung der Datenschutzbestimmungen kann in Fleetbook und in deutscher Sprache unter folgender URL https://www.inno2grid.com/de/fleetapp-privacypolicy.html aufgerufen werden und in englischer Sprache unter https://www.inno2grid.com/en/fleetapp-privacypolicy.html. Bei Abweichungen zwischen der deutschen und der englischen Version, geht die deutsche vor. i2g kann diese Datenschutzbestimmungen jederzeit ändern. Der Nutzende wird darüber rechtzeitig informiert.

7. Gerichtsstand und anwendbares Recht für alle Kunden

7.1. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit Kauf-leuten ist Berlin.
7.2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Ladende keinen allgemeinen Gerichtsstand im euro-päischen Wirtschaftsraum (nachfolgend „EWR“) hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem EWR verlegt oder sein Wohnsitz oder sein ge-wöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
7.3. Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Diese Rechtswahl gilt nur soweit, wie dadurch nicht zwingende anwendbare Verbraucherschutzvor-schriften des Staates, in dem der Verbraucher zum Zeitpunkt seiner Bestellung seinen ge-wöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen werden.
7.4. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise als unwirksam erweisen oder eine Lücke enthalten, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit dieser AGB im Ganzen hiervon unberührt. Die Wirksamkeit der übrigen Bestim-mungen soll unter allen Umständen aufrechterhalten werden. An die Stelle der unwirksamen Regelung soll eine gesetzlich zulässige Regelung treten, die dem Sinn und Zweck der unwirksa-men Regelung am nächsten kommt.